Der Deutsche Bundestag hat am 18.6.2015 die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/ EU) in deutsches Recht umgesetzt, wobei grundsätzlich eine Beachtung der geänderten Vorschriften ab dem Geschäftsjahr 2016 zu gewährleisten ist. Jedoch können die Erleichterungen aus der Erhöhung der Größenklassen vorgezogen und schon für das Geschäftsjahr 2014 angewendet werden, allerdings nur, wenn dabei auch die neue Umsatzerlösdefinition beachtet wird. Die Ausweitung insbesondere der kleinen Größenklasse erlaubt die Inanspruchnahme umfangreicher Erleichterungen, die von der Aufstellung über den Entfall der Prüfungspflicht bis hin zur geringeren Offenlegung reichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-17 |
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