Zur Abbildung der GuV wird insbesondere in der KMU-Praxis i. d. R. die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) neben dem Jahresabschluss verwendet. Um im laufenden Reporting über die GuV den aktuellen Stand der Finanzbuchhaltung darzustellen, ist daher die BWA für das Controlling die Grundlage. Jedoch ist die klassische BWA hierfür nicht unmittelbar geeignet: Sie bietet i. d. R. nicht die erforderliche Transparenz, denn die Aussagekraft der GuV wird maßgeblich von der Gliederung der Erträge und Aufwendungen bestimmt. Auch die Unterteilung in Geschäftsfelder ist eine weitere Anforderung an eine aussagekräftige GuV. Zudem werden die inhaltlichen Anforderungen von externen Dritten – wie Kreditgeber und Investoren – an ein Reporting zunehmend höher.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-14 |
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