Tendenziell zeigt sich in den letzten Jahren insbesondere für GmbH-Geschäftsführer eine deutliche Ausweitung der Haftungs- und Strafbarkeitsgefahren. Insbesondere in Krisenzeiten sind die Pflichten sehr auf finanzwirtschaftliche Auswertungen gerichtet und im Zweifel hat der GmbH-Geschäftsführer zu beweisen, dass er sämtliche Pflichten erfüllt hat. Dies stellt besondere Anforderungen an die Dokumentation. Im Folgenden wird skizziert, von welchen grundsätzlichen Haftungsrisiken speziell in Krisenkonstellationen die Organe des Unternehmens betroffen sein können und wie entsprechende Handlungen möglichst im Zuge eines zweckentsprechend zu gestaltenden Reportings zu dokumentieren sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-15 |
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