In Unternehmenskrisen wird wiederholt die Frage gestellt, warum trotz vorhandenem Berichtswesen die Entstehung der Krise nicht bemerkt wurde, oder noch schlimmer: warum nicht entschlossen gegengesteuert wurde. Wenn vorausgesetzt werden kann, dass das vorhandene Berichtswesen den Anforderungen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) genügt und ein zutreffendes Bild des Unternehmens zeichnet, ist zu erfragen, welchen besonderen Anforderungen ein Berichtswesen genügen muss, wenn es bei der Beseitigung einer Krisensituation helfen soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-17 |
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